Im Sommer 2017 hatte die Bundesnetzagentur bekanntgegeben, dass sie Provider derzeit nicht zum Speichern von Vorratsdaten verpflichten will. Nun streiten sich Telekom und Vodafone mit deutschen Strafverfolgungsbehörden. Laut golem.de und eigener Erklärung wollen die Unternehmen keine Standortdaten von Handy-Nutzern mehr längerfristig speichern und an Strafverfolger herausgeben. Unter anderem der Detmolder Oberstaatsanwalt Christopher Imig droht nun mit Strafanzeige, denn Vodafone habe die Suche nach einem Straftäter behindert.
Die Lage ist juristisch offen, schreibt Friedhelm Greis:
Zwar müssen die Provider ihren aufwendigen Speicherpflichten laut Paragraf 113b Telekommunikationsgesetz (TKG) derzeit nicht erfüllen, doch auch laut Paragraf 100g der Strafprozessordnung dürfen Verkehrsdaten erhoben werden, wenn dies für die Ermittlungen zur Tat oder zum Aufenthaltsort von Verdächtigen erforderlich ist. Zwar „dürfen“ die Provider laut Paragraf 96 TKG zu eigenen Zwecken neben Verbindungsdaten auch Standortdaten speichern, müssen es aber nicht.
